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Umsatzsteuer,Steuersatz,Zweckbetrieb

Bei dem Mandanten handelt es sich um einen als gemeinnützig anerkannten Verband, der in einer Sportart unter anderem den Zweck laut Satzung hat: – die Überlassung der Nutzung der exklusiven Rechte der Organisation und Durchführung des Spielbetriebs in der 1. und 2. Bundesliga – den Spielbetrieb in eigener Verantwortung zu organisieren und zu betreiben ... Nun wird eine Veranstaltung durch einen ebenfalls gemeinnützigen Verein durchgeführt, um die Meister der 1. Liga zu ermitteln. Hierbei wurde/wird ein Vertrag des durchführenden Vereins mit dem o.g. Verband abgeschlossen, in dem unter anderem im § „Werbung“ ausgehandelt wurde, dass der ausrichtende Verein dem Verband für den Erwerb der Werberechte (vgl. Auszug aus der Satzung oben) einen Geldbetrag zahlt. Die Fragen wären nun: – In welchen Bereich fällt diese Werbeeinnahme (ideeller Bereich, Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)? – Wie ist die Behandlung mit Umsatzsteuer (steuerfrei, ermäßigter oder voller Umsatzsteuersatz)?
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