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PV-Anlage,Nullsteuersatz,Anzahlungen

Unsere langjährige Mandantin (eine Elektro-GmbH) verkauft und installiert eine PV-Anlage für einen Kunden. Im Jahr 2022 wurden zwei Anzahlungen mit 19% USt fakturiert und vom Kunden bezahlt. Die finalen Arbeiten und die technische Abnahme erfolgten in 2023. Die Schlussrechnung mit 0% USt soll in 2023 erfolgen. Diese Schlussrechnung würde zu einer Überzahlung führen. Sind in dem vorliegenden Fall die Anzahlungsrechnungen zu korrigieren und dem Kunden die USt zu erstatten? Handelt es sich um wirtschaftlich teilbare Leistungen?
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