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Umsatzsteuer,Steuersatz,Einheitliche Leistung

Ein Bauunternehmer errichtet ein Wohnhaus für den Bauherrn auf dem Grundstück des Bauherrn. Der Unternehmer rechnet diese Leistung mit Umsatzsteuer ab. Nun möchte der Bauherr auf dem Wohnhaus eine Photovoltaikanlage. Wie hat die Rechnung auszusehen, wenn der Unternehmer diese mit dem Nullsteuersatz ausweisen möchte? Kann die PV-Anlage auf der Rechnung für das Wohnhaus ausgewiesen werden, oder muss er diese als Nebenleistung zu dem Bauwerk doch mit USt ausweisen?
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