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Nutzung,Renovierung

Unsere Mandanten (Ehepaar) haben im Jahr 2020 eine Immobilie erworben (keine Option nach § 9 UStG). Die Immobilie wurde mit der Absicht erworben, sie ab Mitte 2022 als Ferienwohnung über airbnb zu vermieten. Bis dahin sind unsere Mandanten selbst eingezogen, da der Bau ihres Eigenheims bis Mitte 2022 lief. Noch während unsere Mandanten in der Immobilie selbst wohnten, haben sie Renovierungsarbeiten durchführen lassen (hauptsächlich im Jahr 2021). Frage: Kann die Vorsteuer aus den Renovierungskosten im Jahr 2021 gezogen werden, wenn auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird? Wie ist die Eigennutzung umsatzsteuerlich zu behandeln?
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