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Zweckbetrieb,oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?,§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte höflich um Ihre steuerliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Unser Mandant ist Vorstand eines gemeinnützigen Vereins, welcher die Kunst und Kultur fördert. Im Zuge einer Veranstaltung erhält der Verein aus einer gemeinnützigen Stiftung zweckgebundene Fördermittel des Bundes. Die Stiftung hat sich in einem Zuwendungsvertrag zur teilweisen Finanzierung der Veranstaltung verpflichtet. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Fehlbetragsfinanzierung gewährt. Es erfolgt eine Auszahlung von Zuschüssen in Höhe von 80%. Es stellt sich die Frage nach der steuerlichen Würdigung dieses Sachverhalts. Ist es zutreffend, dass es sich um einen Zweckbetrieb des Vereins handelt? Unter welchen Voraussetzungen könnte das Finanzamt das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs annehmen? Wenn wir von einem Zweckbetrieb ausgehen, können aus den Eingangsleistungen die ausgewiesenen Vorsteuerbeträge abgezogen werden? Unterliegen die Zuwendungen der Stiftung der Umsatzsteuer mit 7%? Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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