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Musiker,Publikum

Unsere Mandantin ist Tourmusikerin für einen Sänger (Bereich Pop/Rock). Sie schreibt pro Auftritt eine Rechnung an den Sänger. Für die Spesen (Fahrtkosten) wird eine separate Rechnung erstellt. Unterliegt die Leistung dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (evtl. gem. § 12 (1) Nr. 7a UStG)? Unterliegen die Spesen (als Nebenleistung zur Hauptleistung) ebenfalls dem Steuersatz von 7 %, auch wenn dies in einer separaten Rechnung abgerechnet wird?
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