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Pv Anlage,Umsatzsteuer,Montageleistung

Mein Mandant betreibt einen Dachdecker-Handwerksbetrieb. Zu seinen Leistungen gehört auch die Installation von PV Anlagen. Nach dem mir vorliegendem BMF Schreiben ist die Lieferung einer Anlage mit dem USt Satz 0% abzurechnen. Ist in der Lieferung die Montage und die (Fremd)leistung der Elektrik enthalten, ist der USt Satz ebenfalls 0% . Mit welchem Steuersatz ist die reine Montageleistung des Dachdeckers, bauseits bereitgestellter PV Module abzurechnen?
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