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Umsatzsteuer,Steuersatz,Steuerentstehung

Eine sonstige Leistung wurde im Jahr 2023 durch einen Steuerberater für ein abgemeldetes, damals in Deutschland ansässiges Einzelunternehmen erbracht. Die Leistung beinhaltet die Erstellung der betrieblichen und privaten Steuererklärungen für 2020 und wurde im Jahr 2023 erbracht. Der Auftraggeber ist nun eine Privatperson und mittlerweile in der Schweiz ansässig. Aus der Schweiz heraus hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt. Wie ist die Rechnung umsatzsteuerlich für die betrieblichen sowie privaten Steuererklärungen zu erstellen? Zählt der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung mit 0 %, da der Auftraggeber im Drittland ansässig ist, oder ist mit 19 % abzurechnen, weil die Leistung für einen Zeitraum entsteht, wo das Unternehmen noch in Deutschland betrieben wurde und der Auftraggeber auch hier im Inland seinen Wohnsitz hatte?
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