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Photovoltaikanlage,Nebenleistung,§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Elektriker/Solateur liefert und installiert eine Photovoltaikanlage beim Musterkunden. Die Solarmodule, das Montagegestell, Wechselrichter, eventueller Speicher, das Montage- und Anschlussmaterial (Leitungen, Sicherungen usw.) sowie die Arbeitszeit werden dem Kunden mit dem Nullsteuersatz berechnet. Die benötigten Dachbefestigungen, sogenannte Aufdachmodulhalter, werden von einem Zimmereibetrieb geliefert, welcher auch das Gerüst stellt. Der Zimmereibetrieb stellt beides dem Musterkunden direkt in Rechnung. Berechnet der Zimmereibetrieb die Dachbefestigungen mit dem Nullsteuersatz? Wird vom Zimmereibetrieb die Gerüststellung mit dem Nullsteuersatz berechnet?
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