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Vermietung,Untervermietung

X ist umsatzsteuerlicher Unternehmer (Beratung). Darüber hinaus ist X noch an einer Publikums-KG (Hotel) beteiligt, für die er weiter in keiner Weise tätig wird oder eingebunden ist. Die Kommanditisten überlassen der KG jeweils ein Hotelzimmer und erhalten hierfür Miete. Muss X die Miete umsatzsteuerlich in seinem (USt) Unternehmen berücksichtigen? Falls ja, kann die Steuerbefreiung aus § 4 Nr. 12 UStG greifen (X überlässt das Zimmer nicht direkt zu Beherbungen, sondern langfristig der KG)?
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