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Fernwärme,Anschluss,Ausbau Heizung

Bei uns in der Region entsteht ein Bio-Energiedorf, dass mit Fernwärme versorgt wird. Nun haben wir zu den Installateuren gesagt, dass alles was mit der Lieferung der Wärme über ein Wärmenetz zu tun hat dem Steuersatz nach § 12 Absatz 2 UStG unterliegt, 7% . Das BMF vom 25.10.2022 sagt, dass zur Lieferung auch das Legen des Hausanschlusses gehört. Nicht dazu gehört unserer Meinung der Ausbau der alten Heizung. Gehört der Ausbau der alten Heizung zum begünstigten Anschluss oder muss dieser mit 19% berechnet werden?
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