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Bildhauer,Einkauf

Unsere Mandanten sind Architekten, die Ihre Leistungen in der Rechtsform einer GmbH erbringen. Die GmbH hat einen Vertrag mit einem Dritten im Rahmen der HOAI abgeschlossen zur Sanierung einer Kirche. In einem zusätzlichen Nebenvertrag hat sich unsere Mandantin verpflichtet, mehrere ca. 60 Kunstgegenstände für eine Kirche zu liefern. Die Kunstgegenstände sind: Altar, Amboss, Rednerpult, Taufbecken, Eichenstühle, Gabentisch, Kniebänke usw. Die Entwürfe für die Kunstgegenstände entwirft ein Künstler in Österreich. Die Produktion der Kunstgegenstände wird von unserer Mandantin an verschiedene Handwerker in Auftrag gegeben. Das Urheberecht wird von unserer Mandantin an den Auftraggeber übertragen. Mit welchem Steuersatz muss unserer Mandantin abrechnen, mit 7 % oder 19 %?
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