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§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG,Werklieferung,Anzahlungsrechnung

Im Jahr 2020 hat unser Mandant eine Materialabschlagszahlung in Höhe von 13.000 € (inkl. 19 % MwSt) an den Lieferanten bezahlt. Die Anlage wurde 2023 fertigstellt und ist dann ans Netz gegangen. Muss die Abschlagszahlung auf 0 % korrigiert werden?
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