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Antiquitäten,Differenzbesteuerung,Steuersatz

Mandantin, im Inland ansässige Unternehmerin, erwirbt in 2023 von einem in Frankreich ansässigen Antiquitätenhändler eine antike Möbelgruppe für Euro 11.000,00. Die Gegenstände werden nach Deutschland verbracht und an einen im Inland ansässigen Unternehmer für Euro 16.500,00 verkauft. Auf beiden Rechnungen ist vermerkt, dass es sich um differenzbesteuerte Umsätze handelt. Umsatzsteuer wurde nicht ausgewiesen. Ich bitte um Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Eingangs- und Ausgangsumsätze.
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