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§ 12 Abs. 3 UStG (Entwurf),JStG 2022,Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen

1. Ausgangssituation Der Mandant (nat. Person) beauftragte im Sommer 2022 die Installation einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von bis zu 8 kW für sein zu 100 % privat genutztes Einfamilienhaus. Er möchte mit der Anlage kein Unternehmer sein. Bis auf die Auftragsbestätigung des Installateurs aus Oktober 2022 erfolgte bisher keine Installation, keine Rechnung und auch keine Abschlagszahlung. Die Endsumme wird voraussichtlich rd. 14.000 € inkl. USt betragen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist geplant im Januar/Februar 2023. Gemäß dem Jahressteuergesetz 2022 vom 14.09.2022 gibt es Steuervergünstigungen i.Z.m. Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW. 2. Fragestellung Erhält der Mandant aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 nach erfolgter Rechnungsstellung auf Antrag vom Finanzamt die Umsatzsteuer erstattet? Muss er hierzu umsatzsteuerlicher Unternehmer sein? Ist die Rechnungsstellung und/oder Inbetriebnahme bereits im Jahr 2022 hierfür schädlich? Bitte §§ und Fundstellen angeben!
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