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Sonstige Leistung,Steuerbefreiung,Provision

Die Mandantin betreibt in München eine Bar und darin werden verschiedenste Geldspielautomaten betrieben. Darin befinden sich klassische Geldspielautomaten sowie auch Billard-Tisch und Dartscheibe. Die Automaten werden von einem Unternehmen aufgestellt und regelmäßig geleert. Unsere Mandantin erhält daraus eine Provision (rund 50 % abzüglich diverser Gebühren). Frage: Sind die erhaltenen Provisionen umsatzsteuerpflichtig? Falls ja, zu welchem Steuersatz?
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