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Steuersatz für Anzahlungen,Ausgebliebener Leistungsaustausch

Mein Mandant erstellte im Kalenderjahr 2022 2 Abschlagsrechnungen pauschal für Planungsleistungen sowie die Lieferung von Material für eine PV-Anlage. Die Abschlagsrechnungen erfolgten mit 19 % Umsatzsteuer. Die Leistungen wurden im Zeitraum vom 30.09.2022 bis 09.11.2022 erbracht. Im Frühjahr 2023 wurde der Auftrag zur Montage und Fertigstellung durch den Auftraggeber gekündigt. Mein Mandant erstellte daraufhin im Juni 2023 eine Schlussrechnung mit dem Steuersatz von 19% und brachte die 2 Abschlagszahlungen zum Abzug. Aus meiner Sicht erfolgte die Schlussrechnung zu Recht mit dem Steuersatz von 19%, da der Leistungszeitraum im Kalenderjahr 2022 liegt und der Steuersatz von 0% erst für Lieferungen und Leistungen ab dem KJ 2023 anzuwenden ist. Da von einem gerichtlichen Rechtsstreit auszugehen ist, bitte ich um gutachterliche Stellungnahme zum Sachverhalt. Vielen Dank.
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