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Nullsteuersatz,§ 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG,JStG 2022

Unsere Mandantin verkauft (und montiert) PV-Anlagen in der Regel auch an Privatabnehmer. Diese werden mit dem 0-%-Umsatzsteuersatz berechnet. Nun stellt sich die Frage, wie die Behandlung ist, wenn nur vom Kunden beigestelltes Material (Wechselrichter und Batterie) montiert und in Betrieb genommen wird – gilt dann auch der 0-%-Umsatzsteuersatz?
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