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Umsatzsteuer,Steuersatz,Einheitliche Leistung

Ein Reha-Unternehmen verkauft Rollstühle mit 7 % MwSt und berechnet den Versand der Rollstühle von „G“ weiter. Meines Erachtens müsste der Versand mit dem Nettobetrag dann ebenfalls mit 7 % MwSt in Rechnung gestellt werden und nicht mit 19 % (obwohl G eine Rechnung mit 19 % MwSt an den Mandanten stellt). Ist das korrekt?
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