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Umsatzsteuer,Steuersatz,Verein

Ein gemeinnütziger Tennisverein vermietet im Zweckbetrieb an seine Mietglieder und Trainer Hallentennisplätze. Die Trainer bieten ihrerseits als selbständige Trainer entgeltlich Tennisunterricht an. Die Frage ist, zu welchem umsatzsteuerlichen Steuersatz diese Vermietung vorgenommen werden muss: a) an Mitglieder, b) an Trainer, die Mitglied im Verein sind, c) an Trainer, die kein Mitglied im Verein sind.
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