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Umsatzsteuer,Steuersatz,PV-Anlage

Wir haben einen Mandanten, der im Jahr 2017 eine Photovoltaikanlage auf sein Betriebsgebäude installiert hat. Das Gebäude wird im Sonderbetriebsvermögen einer GbR geführt. Die Photovoltaikanlage hat eine Nennleistung von 26 kWh. Nun hat dieser Speicher im Jahr 2023 installieren lassen. Die Speicher haben eine Kapazität von 16,5 kWh. Der Mandant ist umsatzsteuerpflichtig. Der Lieferant der Speicher hat die Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer gestellt. Ist dies nach neuer Rechtslage richtig?
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