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Umsatzsteuer,Differenzbesteuerung,Steuersatz

Differenzbesteuerung bei Kunstgegenständen: Sachverhalt: Unser Mandant hat bei einem Künstler in Südafrika Skulpturen/Masken eingekauft. Die Masken sind vom Künstler neu hergestellt worden und keine Antiquitäten. Laut Zollbeleg beträgt die Einfuhrumsatzsteuer 7 %. Unser Mandant wird diese Masken in Deutschland überwiegend an Privatpersonen weiterverkaufen. 1. Ist die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 2 Satz 1 UstG möglich? 2. Muss die Differenzbesteuerung dann für alle Umsätze angewandt werden, oder kann teilweise auch Regelbesteuerung vorgenommen werden? 3. Beträgt der Steuersatz bei Regelbesteuerung 19 %? 4. Kann die Entnahme von Masken ins Privatvermögen ohne Umsatzsteuer erfolgen, da die Anschaffung der Masken auf Grund der Differenzbesteuerung nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat?
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