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Nullsteuersatz,Nachweis,EU-Fälle

Die C-GmbH verkauft und liefert Photovoltaikanlagen und Zubehör (wie etwa Stromspeicher). Seit dem 01.01.2023 werden 0 % Umsatzsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG in Rechnung gestellt. In diesem Zusammenhang ergeben sich zunächst einmal folgende Fragen: 1. Ist die Installation „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen“ vom liefernden Unternehmer nachzuweisen? Wenn ja, in welcher Form kann dieser Nachweis erfolgen? 2. Gilt der 0-%-Steuersatz auch für innergemeinschaftliche Lieferungen an Privatpersonen? Es erfolgen Lieferungen u.a. nach Österreich.
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