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Photovoltaikanlage,Nullsteuersatz,Montage

Mein Mandant, eine Elektro-Anlagen-GmbH, hat einen Kunden, der woanders eine PV-Anlage erworben hat und meinen Mandanten nur mit der Installation beauftragt hat. Die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG sind erfüllt. Frage: Unterliegt auch die reine Installationsleistung nach § 12 Abs. 3 UStG dem Nullsteuersatz, wenn die Lieferung von einem Anderen erfolgt ist und die weiteren Voraussetzungen von § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind? Oder ist Voraussetzung dafür Lieferung und Installation der PV-Anlage aus einer Hand?
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