Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Steuersatz,NFT

Sachverhalt (umsatzsteuerliche Fragestellung): Die Fragestellung betrifft den anzuwendenden USt-Steuersatz. Nachfolgend werden zwei Transaktionen geschildert, wobei sich die Fragestellung auf Transaktion 2 bezieht. Die Transaktion 1 ist zum Gesamtverständnis aufgeführt. Die unten geschilderten Transaktionen werden über einen NFT-Marktplatz (opensea) abgewickelt. Dabei erhält der Marktplatzbetreiber bei der Transaktion 2 (Gegenstand der Fragestellung) eine Gebühr von 2,5 % des Verkaufswerts. Bei der Fragestellung geht es um die vom Mandanten bei der Transaktion 2 erhaltenen „Royalties“ (vgl. Erläuterung unten). Transaktion 1: Die GmbH (= Mandant/Unternehmer) hat „künstlerische“ NFTs (Non-Fungible-Tokens) erschaffen, welche sie über den Krypto-Marktplatz „opensea“ an u.a. User 1 (Privatperson/kein Unternehmer) verkauft. Für diese Transaktion gilt unstrittig, dass der reduzierte Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG angewandt wird. Transaktion 2: User 1 (Privatperson/kein Unternehmer) verkauft den in Transaktion 1 erworbenen NFT weiter an User 2 (Privatperson/kein Unternehmer). Bei dem Verkauf wird das NFT von der Wallet des Users 1 in die Wallet des Users 2 transferiert. Der Eigentumsübertrag erfolgt dabei mittels einem sogenannten Smart Contract. Gemäß den Nutzungsbedingungen des Marktplatzbetreibers ist festgelegt, dass dieser 2,5 % des Verkaufswerts als Gebühr erhält. Zudem kann der Creator (= GmbH/Mandant) einen Prozentsatz als sog. Royalty festlegen. Die Festlegung erfolgt dabei in seinem Profil bei dem Marktplatzbetreiber, und der Marktplatzbetreiber stellt sicher, dass bei der zuvor geschilderten Transaktion der Creator seinen Anteil bzw. die Royalty erhält. Anders ausgedrückt, wenn der Creator z.B. 1 % Royalty-Gebühr festlegt, bekommt die GmbH jeweils 1 % vom Verkaufswert, und zwar bei jedem Wiederverkauf (also z.B. wenn User 2 an User 3 verkauft und wenn User 3 anschließend an User 4 verkauft usw. → jedes Mal Royalty an die GmbH). Fragestellung: Welcher Umsatzsteuersatz gilt für die Royalty bei der Transaktion 2 (bzgl. GmbH)? Für Transaktion 1 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % meines Erachtens unstrittig basierend auf der Nr. 49 der Anlage 2 i.V. m. § 12 Abs. 2 Nr. 14 S. 1 UStG (Details zum genauen „Warum“ möchte ich aufgrund von Verschwiegenheitspflicht nicht nennen). Könnte man argumentieren, dass schon beim ursprünglichen Kauf des NFTs von der GmbH klar war, dass etwaige Royalties anfallen und somit die GmbH auch im Rahmen der Wiederverkäufe Anteil hat an den nachfolgenden „Überlassungen künstlerisch/grafischer Erzeugnisse“? Gäbe es ggf. eine Parallele (umsatzsteuerlich) zu Spielertransfers (Fußball), wo ein Heimatverein an nachfolgenden Transfers eines Spielers partizipiert?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen