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Catering,Leistung,ermäßigt

Unsere Mandantin betreibt ein Cateringunternehmen. Es werden zur Lieferung von Speisen noch folgende Leistungen angeboten: 1. Gestellung Personal 2. Gestellung Geschirr/Besteck 3. Dekoration Tische/Stühle 4. Abholung/Lieferung der Speisen bzw. Geschirr Ist es richtig, dass diese Umsätze ab 01.07.2020 bis 31.12.2023 unter den ermäßigten Steuersatz fallen?
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