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Catering,ermäßigter Steuersatz

Mein Mandant betreibt ein Restaurant und beabsichtigt zudem, einen Party-Service anzubieten. Meine Frage richtet sich auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Caterings im Jahr 2023. Neben der Lieferung der Speisen und Getränke sollen Dienstleistungen wie Beratung bei der Zusammenstellung der Speisen, Bedienleistungen, Nutzungsüberlassung von Geschirr/Besteck/Gläsern und Stehtischen in den Räumen des Kunden erfolgen. Klar ist, dass Getränke dem Regelsteuersatz unterliegen. Gilt für die Lieferung der Speisen und für die übrigen Dienstleistungen im Rahmen des Party-Services insgesamt der ermäßigte Steuersatz von 7 %, jedenfalls bis zum 31.12.2023? Das würde dann der umsatzsteuerlichen Behandlung der im Restaurant erzielten Umsatzerlöse entsprechen. Oder ist umsatzsteuerlich im Jahr 2023 aufzuteilen in 7 % für die Lieferung der zubereiteten Speisen und 19 % für die übrigen Leistungen?
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