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Umsatzsteuer,Steuersatz,Abfallholz

Unsere Mandantin, die R-GmbH, kauft von Privatpersonen und auch Firmen Abfallholz bzw. Altholz an (z. B. alte Bretter, Schränke etc.), die sie danach zu Hackschnitzeln verarbeitet. Nach dem neuen BFH-Urteil vom 21.04.2022, V R 2/22 stellt unsere Mandantin die Verkaufsrechnungen für die Hackschnitzel mit 7 % USt an die Endkunden aus. Unsere Frage ist jetzt, wie ist der Einkauf des Abfall- bzw. Altholzes umsatzsteuerlich zu betrachten? Fällt dies auch mit in die neue Regelung mit 7 % USt, oder muss hierfür noch 19 % USt ausgewiesen werden?
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