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ermäßigter Steuersatz,Nebenleistung

Eine Sektion des Deutschen Alpenvereins hat eine Kletterhalle samt angeschlossenem Bistro im Vereinseigentum. Das Bistro und die Kletterhalle werden von einem fremden Dritten B betrieben. Die Abrechnung erfolgt wie folgt: 1. Das Bistro wird gegen Umsatzpacht an den Betreiber B verpachtet, der dann das Bistro im eigenen Namen betreibt. Da es sich im Bereich der Vermögensverwaltung bewegt, erfolgt dies beim Verein mit 7 % Umsatzsteuer. 2. Die Einnahmen aus der Kletterhalle werden vom Betreiber im Namen des Vereins vereinnahmt und vollständig an den Verein abgeführt. Dieser enthält 7 % Umsatzsteuer für die Vereinsmitglieder und 19 % für Nichtmitglieder. Der Betreiber B seinerseits stellt dem Verein für seine Tätigkeit eine Rechnung mit 19 % USt. Da der Verein bessere Konditionen beim Energieversorger erhält, läuft der Vertrag für das gesamte Objekt aus Kletterhalle und Bistro auf den Verein, und der Verein berechnet die gesamten Energiekosten dem Betreiber B weiter. Frage: Welcher Umsatzsteuersatz ist anzuwenden? Bezüglich dem Bistro könnte man ja die Auffassung vertreten, dass eine Nebenleistung zur Hauptleistung vorliegt und somit ebenfalls 7 % USt in Rechnung zu stellen sind. Bezüglich der Kletterhalle gibt es jedoch keine Hauptleistung (siehe oben). Sind deshalb insgesamt 19 % USt für die Energiekosten anzuwenden?
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