Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Steuersatz,Unentgeltliche Wertabgabe

Der Steuerpflichtige hat in 5/2022 eine Photovoltaikanlage erworben und auf dem privat genutzten EFH installiert. Die Leistung liegt bei ca. 12 kW. In 5/2022 wurde gegenüber dem Stromabnehmer erklärt, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden. In 2/2023 wurde nachträglich ein Batteriespeicher installiert. Steuererklärungen für 2022 wurden noch nicht abgegeben. Besteht die Möglichkeit, gegenüber dem Finanzamt noch die Zuordnung der PV-Anlage zum Unternehmensvermögen zu erklären? Die bisher gültige Frist zum 31.05.2023 wurde durch Rechtsprechungsänderung verlängert bis zur Abgabe der USt-Erklärung. Ist das richtig? Kann damit die Vorsteuer für die Anlage aus dem Jahr 2022 noch gezogen und im Jahr 2023 die Entnahme der Anlage aufgrund des Speichers zu 0 % erklärt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen