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Umsatzsteuer,Steuersatz,Fotograf

Unsere Mandantin ist als Fotografin tätig, sie erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und versteuert ihre Umsätze mit 19 %. Der Unternehmensgegenstand ist die digitale Bildbe- und -verarbeitung. Sie macht nicht nur Pass-und Bewerbungsfotos, sondern auch Werbebilder für Firmen und div. Shootings. Dazu gehören Newbornshootings, Familienshootings, Weddingshootings etc. Die Mandantin fährt auch in Kreißsäle und fotografiert die Eindrücke während der Geburt. Diese ganzen Shootings haben ja schon was mit künstlerischer Tätigkeit zu tun. Die Frage lautet: Welche Kriterien muss die Fotografin erfüllen, um als Künstlerin anerkannt zu werden, damit sie dann die Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % versteuern kann? Das Erstellen von Pass- und Bewerbungsfotos wird ja sicherlich weiterhin mit 19 % versteuert werden müssen sowie auch der Verkauf von Gutscheinen, oder würden alle Leistungen von ihr mit 7 % versteuert werden, wenn sie als Künstlerin anerkannt werden sollte? Kann man die ermäßigte Besteuerung der Umsätze für zurückliegende Zeiträume anwenden, oder gilt das erst ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als Künstlerin?
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