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Photovoltaikanlage,Nebenleistung,§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Im Rahmen der Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage werden vom Elektriker/Solateur beim Musterkunden ein Smart-Energy-Meter (z.B. go-e Controller) zur Ansteuerung eine Elektro-Ladeeinheit (Wallbox) installiert. Mit diesem wird mittels PV-Überschuss-Strom ein Elektroauto geladen. Wird der Smart-Energy-Meter mit dem Nullsteuersatz berechnet? Wird eine vom Elektriker/Solateur gelieferte und installierte Wallbox mit dem Nullsteuersatz berechnet?
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