Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Nullsteuersatz,§ 12 Abs. 3 UStG,PV-Anlage mit 47,25 kWp,Begünstigte Nutzung des Gebäudes

Ein Ingenieurbüro plant für eine Gemeinde den Neubau einer Schule mit Photovoltaikanlage. Wir sind der Meinung, dass die Planung des Neubaus mit Photovoltaikanlage dem Regelsteuersatz unterliegt. Die Gemeinde vertritt folgende Auffassung: „Hiermit wird gem. BMF-Schreiben vom 27.02.2023 i.V.m. Nr. 12.18 Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Folgendes erklärt: – Der Schulverband Mittelschule R ist zukünftiger Betreiber der noch zu installierenden 47,25-kWp-PV-Anlage auf dem Dach der Grund- und Mittelschule R. – Bei der Grund- und Mittelschule R handelt sich um ein nach § 4 Nr. 21 a) Umsatzsteuergesetz begünstigtes, dem Gemeinwohl dienenden Gebäude. Wir bitten daher um Beachtung, dass bei der Rechnungsstellung für die gesamte Leistung der Nullsteuersatz Anwendung findet.“ Ich habe selbst schon recherchiert, kann aber leider zu meinem Sachverhalt nichts finden.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen