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Brennholzverkauf,ermäßigter Steuersatz,Anlage 2 UStG

Unser Mandant handelt mit Kunststoffen. Der Geschäftszweig wurde nun um Brennholzverkauf erweitert. Diverse Land- & Forstwirte liefern die Baumstämme an. Das Stammholz wird entweder unbearbeitet an ein Sägewerk zur dortigen Palettenproduktion verkauft oder die Stämme werden mit einem Voll-Automat gesägt und gespalten, getrocknet und anschließend als Brennholz verkauft, Zufuhr oder Abholung. Fragen: 1. Verkauf der unbearbeiteten Stämme (Abholung durch Käufer) und Abrechnung durch Käufer mittels Gutschrift. Steuersatz 7 % USt oder 19 % USt? Der Käufer weist in der Gutschrift 19 % USt aus. 2. Verkauf und Lieferung des gespaltenen und trockenen Brennholzes an den Endverbraucher. Verkauf Holz mit 7 %? Stellt die Lieferung eine Nebenleistung zur Hauptleistung dar und trägt deren Schicksal mit 7 %? 3. Verkauf des gespaltenen und trockenen Brennholzes an den Endverbraucher und Abholung durch jenen. 7 % USt? Schaden jene Abholungen, so dass die Lieferung lt. Frage 2 nicht mehr „übliches Gefolge“ darstellt und somit mit 19 % USt zu besteuern wäre?
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