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§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG,Anlage 2 zum UStG,Steuersatz bei Adventskalendern

Guten Tag, meine Mandantin (umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin) hat Adventskalender mit Blumensamen bestückt produzieren lassen. Sie möchte sie im Einzelhandel veräußern und fragt, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung findet. Samen selbst unterliegen diesem ermäßigten Steuersatz: Fraglich ist, ob die Veräußerung im Adventskalender immer noch eine Veräußerung von Samen darstellt oder ob diese Art von "Umverpackung" zu einem anderen Produkt wird, das zum Regelsteuersatz versteuert werden muss. Worauf kommt es ggf. an? Der Wert des Saatgutes am Gesamtpreis des für die Leistung des beauftragten Produzenten des Kalenders liegt deutlich unter 50 %; die Druck-, Material- und Konfektionierungskosten über 50 %.
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