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Anlage 2 Nr. 53 UStG,Keramik-Kunst,ermäßigter Steuersatz

Ein Künstler erwirbt Keramik-Rohlinge. Diese sind einmalig gebrannt. Diese Rohlinge werden teilweise verändert (umgestaltet/ergänzt/Veränderung der Form etc.). Dann werden die Rohlinge sehr aufwendig innen und außen bemalt. Des weiteren wird die Farbe bzw. Bemalung mit einer Glasur versehen und mit einem Keramikofen ein zweites Mal gebrannt. Kann hier der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommen bzw. können die Werke unter Zolltarifnummer 9701 oder einer anderen Nr. subsumiert werden?
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