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Nullsteuersatz,Bauleistung,Photovoltaikanlage

Folgender Sachverhalt: Ein Subunternehmer installiert für den Bauunternehmer auf dem Dach des Endverbrauchers (und dem zukünftigen Betreiber der PV-Anlage, kein Unternehmer) eine PV-Anlage. Es liegt eine Bauleistung zwischen Subunternehmer und Bauunternehmer nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG vor. Der Subunternehmer hat ggü. dem Unternehmer ohne USt abzurechnen. Mit welchem Steuersatz muss der Unternehmer die USt aus der Bauleistung erklären – wie bisher mit 19 % oder mit 0 % aufgrund § 12 (3) Nr. 4 UStG?
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