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Photovoltaik-Anlage,Nullsteuersatz,Nebenleistungen,§ 12 Abs. 3 UStG

Unsere Mandantin, die S GmbH, vertreibt PV-Anlagen an Unternehmer sowie Privatpersonen. Der Verkauf der PV-Anlagen ist nach § 12 Abs. 3 UStG mit 0 % USt abzurechnen. Zählen Transportkosten, Rechnungsstellungsgebühren, ggf. Stornokosten zu den Nebenkosten und können auch mit 0 % USt abgerechnet werden?
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