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§ 10 Abs. 1 Satz 5 UStG,Gewinnerzielungsabsicht

Ein Schützenverein mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen – Gaststätte, Verkauf Munition, Vermietung von Räumen – will für die Vereinsmitglieder Sportkleidung erwerben und zu Einkaufspreisen weiterveräußern. Handelt es sich um durchlaufende Posten? Oder um Umsätze, die mit 19 % USt weiterberechnet werden müssen – keine Gewinnerzielungsabsicht?
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