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Photovoltaikanlage,Nullsteuersatz,Nebenleistungen,§ 12 Abs. 3 UStG

Sind Beratungs- und Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung einer PV-Anlage stehen, ebenfalls dem Steuersatz von 0 % unterliegend? Macht es einen Unterschied, 1. wenn durch die Planung und Beratung es zu einer Lieferung kommt und 2. wenn durch Planung und Beratung es zu keiner Lieferung kommt und es bei der Beratung und Planung beim einzigen Leistungsaustausch bleibt?
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