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Nullsteuersatz,Photovoltaikanlage,Abnahme

Unser Mandant nimmt Photovoltaikanlagen bei seinen Kunden in Betrieb. Ab dem Jahr 2023 gilt hierfür ein 0-%-Umsatzsteuersatz. Er hat bereits verschiedene Projekte im Jahr 2022 gestartet, und diese wurden noch nicht im Jahr 2023 fertiggestellt. Allerdings gibt es auch Anlagen, die zwar fertiggestellt, allerdings noch nicht bei der Stadt angemeldet wurden. Die Kunden begehren den 0-%-Steuersatz, und daher ergibt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Leistung fertiggestellt wurde. Dies ist wichtig, um herauszufinden, ob die Leistung bereits im alten Jahr fertiggestellt wurde (19 %) oder im neuen Jahr (0 %). Ist die Fertigstellung bereits erfüllt, wenn der Mandant seine letzte Tätigkeit verrichtet hat? Oder bei Abnahme? Oder bei Anmeldung der Anlage bei der Stadt? Oder gibt es noch weitere Indizien für eine Fertigstellung?
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