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Vermittlungsleistung,Photovoltaikanlage,Nullsteuersatz

Mein Mandant vermittelt den Verkauf von Photovoltaikanlagen, die ab 2023 unter den Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 1 UStG fallen. Ist es korrekt, dass damit ab 2023 diese Provision nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegt? Wenn ja, unter welchem Paragraphen wird dies in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst?
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