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Nullsteuersatz,Neueinbau Wechselrichter,JStG 2022,§ 12 Abs. 3 UStG

Beim Musterkunden wird vom Elektriker/Solateur der Defekt eines Wechselrichters festgestellt. Über den Hersteller wird vom Elektriker/Solateur ein Austauschgerät bezogen und installiert. Wird dem Musterkunden der Austausch-Wechselrichter samt der Serviceleistung mit dem Nullstundensatz berechnet? Beim Musterkunden wird vom Elektriker/Solateur der Defekt eines Wechselrichters festgestellt. Der Wechselrichter wird vom Elektriker/Solateur zu einer Reparatur-Werkstatt gesendet und nach der Reparatur wieder in der Anlage installiert. Kann der Elektriker/Solateur die Reparatur samt benötigter Ersatzteile und die Serviceleistung mit dem Nullstundensatz berechnen?
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