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Steuersatz,Ort der sonstigen Leistung,Urheberrecht

Sachverhalt: Ein inländischer freischaffender Künstler setzt seit 2019 Phantasien und Ideen seiner nichtunternehmerischen Auftraggeber aus dem In- und Ausland zu Figuren und Lebenssituationen in gezeichnete farbige Bilder um. Die Bilder werden per E-Mail an die Kunden verschickt. In den Rechnungen des Künstlers ist keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Kleinunternehmerregelung ist aufgrund des Umsatzvolumens nicht anwendbar. 1. Welchem Umsatzsteuersatz unterliegen die Umsätze? 2. Wo liegt der Ort der Leistung? 3. Würde die Verwendung einer inländischen Umsatzsteueridentifikationsnummer die Beurteilung ändern? Vielen Dank im Voraus!
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