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Photovoltaikanlage,Nebenleistung,§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Im Rahmen der Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage werden vom Elektriker/Solateur beim Musterkunden ein Photovoltaik-Power-Manager (z.B. my-PV AC-Thor) zur Ansteuerung eines Elektro-Heizstabs installiert. Mit diesem wird mittels PV-Überschuss-Strom das Heiz- bzw. Brauchwasser erwärmt. Wird der Photovoltaik-Power-Manager mit dem Nullsteuersatz berechnet? Wird ein vom Elektriker/Solateur gelieferter und installierter Elektro-Heizstab mit dem Nullsteuersatz berechnet? Kann ein Heizungsbauer, der den Elektro-Heizstab liefert und montiert, den Nullsteuersatz anwenden?
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