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Entnahme,Steuersatz

Zum 06.09.2021 ist eine PV-Anlage mit 11,72 kW samt Batteriespeicher angeschafft worden. Bei der Anschaffung ist Vorsteuer in Abzug gebracht worden. Seitdem wurden vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Laut unserer Rechtsauffassung kann mit dem BMF-Schreiben v. 27.02.2023 – III C 2 – S 7220/22/10002 die Anlage mit dem Steuersatz 0 % entnommen werden (unentgeltliche Wertabgabe). Entfällt hiermit dann die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. -Erklärung ab dem 01.01.2023?
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