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Verein,Anzeigenwerbung,wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Der Verein TSV gibt ein Vereinsheft heraus. Es enthält das Programm, Berichte aus den Abteilungen und Werbeanzeigen von ansässigen Unternehmen. Es sind 15 Seiten Werbung in dem 48-seitigen Heft enthalten. Im Impressum steht der Verein als Herausgeber, die Redaktion und Herstellung hat eine Werbeagentur übernommen. Frage 1: Kann der Verein die Werbeanzeigen im Vermögensbereich mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz 7 % berücksichtigen? Oder muss der Vorgang im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfasst werden? Frage 2: Kommt es bei dieser Frage darauf an, wer die Anzeigen entgegennimmt: der Verein oder die Werbeagentur?
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