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Veranstaltung,Künstler

Eine Mandantin veranstaltet für einen Auftraggeber ein Festival. Bei dem Festival treten verschiedene Künstler (Musiker) auf, die der Mandantin Rechnungen mit 7% USt ausstellen. Des Weiteren fallen Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Künstler an. Ebenso müssen für die Künstler Beiträge zur Künstlersozialkasse entrichtet werden. Da das Festival auf dem Gelände der Mandantin stattfindet, werden noch Kosten wie Tagesmiete, Sanitäts- und Sicherheitsdienst, sowie Technik- und Produktionskosten in Rechnung gestellt. Der Rechnungsendbetrag wird um bereits erhaltene Beträge aus dem Ticketverkauf gekürzt. Werden die Umsätze aus der künstlerischen Darbietung (Musiker) dem Auftraggeber mit 7% Umsatzsteuer weiterberechnet? Wie verhält es sich mit den Umsätzen aus der Weiterberechnung der Hotelkosten? Können die Beiträge zur KSK als durchlaufender Posten behandelt werden und somit keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden?
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