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Pkw,Vorsteuer

Die B GmbH erwirbt unbebaute Grundstücke und bebaut diese mit Mehrfamilienhäusern. Nach der Fertigstellung werden die einzeln Wohnungen veräußert. Der Verkauf der Wohnungen unterliegt nach § 4 Nr. 9a USTG nicht der Umsatzsteuer. Die im Zusammenhang mit der steuerfreien Veräußerung stehenden Vorsteuern aus den Herstellungskosten sind nicht abzugsfähig. In 2023 erwarb die B GmbH einen PKW für 160.000,00 Euro zuzüglich 19% UST 30.400,00 Euro gleich 190.400,00 Euro. Das Fahrzeug ist bisher und soll auch zukünftig nicht genutzt werden. Es ist auf die B GmbH zugelassen. Der alleinige Gesellschafter Geschäftsführer der B GmbH will das Fahrzeug noch im Herbst 2023 an sein Einzelunternehmen veräußern. Die Veräußerung des Fahrzeugs unterliegt der Umsatzsteuer, entsprechend ist die Vorsteuer aus dem Kauf des Fahrzeugs (30.400,00,00 Euro) abzugsfähig. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese Rechtsauffassung in gleicher Weise beurteilen. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.
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