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Umsatzsteuer,Steuersatz,Gaslieferung

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Unser Mandant kauft für die Gasheizung einer großen Halle Gas. An weitere Mieter in dem Objekt erfolgt eine Weiterberechnung. Allerdings erfolgt diese nicht in Kubikmeter/Liter für Gas, sondern in Megawattstunden (warmes Wasser, welches durch die Heizungsrohre fließt und Wärme erzeugt). Ist die Umsatzsteuersenkung hier anzuwenden? Muss die Weiterberechnung für den Zeitraum 1.10.2022 bis 31.03.2024 mit 7 % oder weiterhin mit 19 % erfolgen?
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